2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 17. Oktober 2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 19. September 2024. Die Gemeinde Ferenbalm sei anzuweisen, den rechtmässigen Zustand der Strassenbeleuchtung an der G.________strasse in Rizenbach wiederherzustellen, indem die Lichtpunkte Nr. 51, Nr. 47, Nr. 7385 und Nr. D16 so angepasst würden, dass störende Lichtimmissionen wirksam vermieden würden.