48 BauG3 angezeigt sei. Es wies darauf hin, dass es dem Beschwerdeführer 1 offenstehe, bei der Gemeinde eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. Am 11. Dezember 2023 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 bei der Gemeinde eine schriftliche baupolizeiliche Anzeige ein und verlangten, dass die Lichtpunkte Nr. 51, Nr. 47, Nr. 7385 und Nr. D16 so angepasst würden, dass störende Lichtimmissionen auf die Liegenschaft G.________strasse 9 wirksam vermieden würden. Darüber sei mit einer anfechtbaren Verfügung zu entscheiden.