In der Folge machte die BKW Anpassungen an den Lichtpunkten Nr. 47 (G.________strasse, Anpassungen betreffen Neigung, Ausrichtung und Dimmung), Nr. D16 (beim Aufgang zum Schulhaus, Anpassungen betreffend Dimmung) und Nr. 7385 (beim Aufgang zum Schulhaus, Anpassungen betreffend Neigung, Ausrichtung und Dimmung).2 Die Sache konnte jedoch nicht mit Zustimmung des Beschwerdeführers 1 beigelegt werden. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland teilte dem Beschwerdeführer 1 mit Schreiben vom 21. August 2023 mit, dass angesichts der Bemühungen der Gemeinde kein aufsichtsrechtliches Einschreiten nach Art. 48 BauG3 angezeigt sei.