Dieses konsultierte die Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE). Das AUE kam zum Schluss, dass die ca. 45 m nordwestlich des Hauses der Beschwerdeführenden gelegene Leuchte nicht ideal ausgerichtet sei und dass die Platzierung der Leuchten und die Lichtpunkthöhen vorgängig zur Erneuerung der Beleuchtung hätten abgeklärt werden sollen. Es empfahl eine Ortsbesichtigung zur Abklärung möglicher technischer Massnahmen zur Emissionsbegrenzung. Die Gemeinde Ferenbalm führte am 21. November 2022 eine Ortsbesichtigung unter Teilnahme des Beschwerde-füh-