(G.________strasse), die sie auch bewohnen. Nach den Anpassungen an den Lichtpunkten an der G.________strasse kontaktierte der Beschwerdeführer 1 die Gemeinde und verlangte die Anpassung einzelner Lichtpunkte. Die Gemeinde veranlasste die Dimmung einer der Leuchten. Sie teilte dem Beschwerdeführer 1 mit, dass sie u.a. aufgrund der Kostenfolgen keine weiteren Massnahmen ergreifen wolle. Der Beschwerdeführer 1 wandte sich daraufhin an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Dieses konsultierte die Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE).