1. Im Jahr 2021 veranlasste die Einwohnergemeinde Ferenbalm Anpassungen an der öffentlichen Beleuchtung u.a. an der G.________strasse in Rizenbach. Zuvor waren dort die Leuchten vereinzelt an den Strommasten entlang der Strasse montiert gewesen. Nun wurde die Stromleitung in den Boden verlegt, und anstelle der Leuchten an den Strommasten wurden Kandelaber mit LED-Leuchten aufgestellt. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Ferenbalm Grundbuchblatt Nr. H.________ (G.________strasse), die sie auch bewohnen.