1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Das Gesuch der Gemeinde Büren an der Aare um Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 600.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben Herrn Rechtsanwalt Dr. A.________ und/oder Herrn Rechtsanwalt Dr. B.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Büren an der Aare, eingeschrieben