Dort werde eine sachverhaltsgleiche Beschwerde und insbesondere das gestellte Benützungsverbot für den rechtswidrig erfolgten Antennenersatz mit adaptiven Antennen gutgeheissen. Somit würden mit der vorliegenden Verfahrensvereinigung rechtsgültige Entscheide der Beschwerdeinstanz missachtet und willkürlich vollzogen, da über das beantragte Benützungsverbot erst im nachträglichen Baubewilligungsverfahren entschieden werde.