4. Mit Instruktionsverfügung vom 27. September 2024 verfügte die Gemeinde Büren an der Aare unter anderem die Wiederaufnahme des baupolizeilichen Verfahrens zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend die Mobilfunkantenne und die Vereinigung dieses baupolizeilichen Verfahrens mit dem hängigen nachträglichen Baugesuchsverfahren betreffend Einsatz adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor. Zudem gab es den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Frage eines vorsorglichen Benützungsverbots zu äussern.