Das Verwaltungsgericht schrieb das Verfahren mit Abschreibungsverfügung vom 19. Juli 2024 als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis ab. Das nachträgliche Baugesuch der Beschwerdegegnerin wurde im Anzeiger Büren und Umgebung in den Ausgaben vom 15. und 22. August 2024 publiziert. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Einsprache.