Dagegen erhob die Beschwerdegegnerin am 16. Januar 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Nachdem das Bundesgericht im Urteil 1C_506/2023 vom 23. April 2024 die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem «worst case»-Szenario bewilligten adaptiven Antennen als baubewilligungspflichtig qualifizierte, reichte die Beschwerdegegnerin am 2. Juli 2024 bei der Gemeinde Büren an der Aare ein nachträgliches Baugesuch ein. Mit Eingabe vom 4. Juli 2024 zog sie die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurück. Das Verwaltungsgericht schrieb das Verfahren mit Abschreibungsverfügung vom 19. Juli 2024 als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis ab.