3. In der Folge nahm das Rechtsamt der BVD das Verfahren mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 wieder auf. Mit Entscheid vom 18. Dezember 2023 hiess die BVD die Beschwerde gut, hob die Verfügung der Gemeinde Büren an der Aare vom 22. Februar 2021 auf und wies die Sache zur Weiterführung des Wiederherstellungsverfahrens an die Gemeinde zurück. Dagegen erhob die Beschwerdegegnerin am 16. Januar 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht.