Am 9. November 2022 stimmte das AUE während des hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahrens der Anwendung des Korrekturfaktors für die adaptiven Antennen im Frequenzband 3600 Megahertz (MHz) zu. Mit Urteil 2021/300 vom 21. August 2023 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Beschwerdeführers dahingehend gut, dass es den Entscheid der BVD aufhob und ihr die Sache zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen zurückwies. Im Übrigen wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.