stellte sie fest, dass die per Ende August 2020 vorgenommenen Änderungen an der Mobilfunkantenne keiner Baubewilligung bedürften. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 26. Februar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Diese wies die Beschwerde mit Entscheid vom 24. September 2021 ab. Gegen den Entscheid der BVD erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. Oktober 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Am 9. November 2022 stimmte das AUE während des hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahrens der Anwendung des Korrekturfaktors für die adaptiven Antennen im Frequenzband 3600 Megahertz (MHz) zu.