2. Mit Schreiben vom 23. September 2020 forderte der Beschwerdeführer die Gemeinde auf, von der Beschwerdegegnerin ein nachträgliches Baugesuch zu verlangen und ein Benützungsverbot für den Mobilfunkdienst New Radio (5G) zu erlassen. Die Gemeinde Büren an der Aare trat mit Verfügung vom 22. Februar 2021 auf das «Gesuch um Wiederherstellung bzw. Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens» des Beschwerdeführers nicht ein. In derselben Verfügung 1/5 BVD 120/2024/50