I. Sachverhalt 1. Das Regierungsstatthalteramt Büren (heute: Regierungsstatthalteramt Seeland) bewilligte der Beschwerdegegnerin mit Gesamtentscheid vom 26. Juni 2003 den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem auf der Parzelle Büren an der Aare Grundbuchblatt Nr. H.________ stehenden Silogebäude der «E.________». Am 11. März 2011 erteilte ihr die Gemeinde Büren an der Aare die Baubewilligung für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, stimmte am 30. Juni 2020 dem Austausch der bewilligten Sendeantennen durch neuere Antennenmodelle im Rahmen des Meldeverfahrens (sog. Bagatellverfahren) zu.