Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Münsingen vom 18. Januar 2024 wird neu angesetzt auf den 15. Oktober 2024 (Rückbau Gartensitzplatz und Instandstellung Böschung) bzw. 15. Dezember 2024 (Fertigstellung Bepflanzung). Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Münsingen vom 18. Januar 2024 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.