Die Vorinstanz hält fest, dass das Projektabrechnungsjournal klar Auskunft gebe über die einzelnen Aufwendungen und die aufgelaufenen Kosten der Baupolizeibehörde. Gemäss dem kommunalen Gebührenrecht wäre für baupolizeiliche Verfahren zusätzlich eine Pauschale von CHF 500.– geschuldet. Auf diese sei verzichtet worden.