d) Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist. Es gilt zu verhindern, dass illegal Bauende bessergestellt werden, als Bauwillige, die gesetzeskonform vorgängig ein Baugesuch stellen.17 Hinzu kommt, dass die Gartensitzplatzanlage im Bauverbotsstreifen liegt. An der vollständigen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse.