Diese Beurteilung überzeugt. Baubewilligungsfrei ist ein dauerhafter Sitzplatz im Garten, der entweder eine Rasenfläche oder feste Bodenbeläge wie Terrassenplatten, Pflastersteine, Holzfliesen und dergleichen aufweist. Bei der fraglichen Gartensitzplatzanlage handelt es sich demgegenüber um eine Platzform, die auf Stützen steht und einen Metallaufbau aufweist. Zudem sind daran Sichtschutzelemente montiert, die mehr als 2 m hoch sind. Mangels Baubewilligung ist die Gartensitzplatzanlage daher formell rechtswidrig. Hinzu kommt, wie die Vorinstanz ebenfalls zu Recht ausführt, dass die Gartensitzplatzanlage im Strassenabstand steht.