a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, der Sitzplatz sei nicht überdacht. Ein Tuch werde zwecks Sonnenschutz montiert, sei aber nicht fest. Die Konstruktion habe auch kein Fundament. Es gehe also nur um die Metallkonstruktion mit Holzboden, die nicht überdacht sei. Als ihre Steinmauer wegen der Verbreiterung der Strasse 2018 gemacht werden musste, hätten sie die Situation mit zwei Gemeindevertretern vor Ort besprochen. Fazit sei gewesen, dass die Metallkonstruktion die Gemeinde nicht störe. In ihrer Stellungahme vom 16. April 2024 ergänzen sie, Ziel sei es gewesen, die Terrasse bewachsen zu lassen. Das Tuch wäre dann obsolet gewesen.