3. Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden am 19. Februar 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eingereicht. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung. Zur Begründung machen sie insbesondere geltend, der Sitzplatz sei nicht überdacht. Ein Tuch werde zwecks Sonnenschutz montiert, sei aber nicht fest. Die Konstruktion habe auch kein Fundament. Zudem bemängeln sie die Höhe der Verfahrenskosten