Sämtliche geplanten Arbeiten und die Wiederherstellung der Böschung seien vor Ausführung der Arbeiten mit einem detaillierten Plan aufzuzeigen und frühzeitig mit der Bauabteilung abzusprechen. Zudem drohte sie Ersatzvornahme und Busse bei Nichtbefolgung an. Die Kosten für das Wiederherstellungsverfahren setzte sie auf CHF 872.50 fest.