2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 18. Januar 2024 forderte die Gemeinde Münsingen die Beschwerdeführenden auf, den überdachten Gartensitzplatz am D.________ 1.________ auf der Parzelle C.________ bis spätestens 31. März 2024 zurückzubauen und – sofern als Abfall vorgesehen- fachgerecht zu entsorgen. Die Böschung sei instand zu stellen, unter Berücksichtigung einer stabilen Böschungssicherung. Die vorgesehene Bepflanzung mit Büschen sei bis spätestens 31. Mai 2024 fertigzustellen. Sämtliche geplanten Arbeiten und die Wiederherstellung der Böschung seien vor Ausführung der Arbeiten mit einem detaillierten Plan aufzuzeigen und frühzeitig mit der Bauabteilung abzusprechen.