Diese bestätigte, dass die Sitzplatzanlage noch bestehe, dass sie oder der Beschwerdeführer 1 aber bis spätestens 30. Oktober 2023 schriftliche Stellung nehmen würden. Mit E-Mail vom 29. Oktober 2023 teilte der Beschwerdeführer 1 der Gemeinde mit, sie hätten beschlossen, die Terrasse abzubauen und die Böschung in diesem Bereich wieder zu verbessern und dann mit Büschen zu begrünen. Die Gemeinde antwortete am 30. Oktober 2023, der Form halber müsse sie eine Wiederherstellungsverfügung erlassen.