Am 7. März 2023 verlängerte die Gemeinde die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. zur Einreichung eines nachträglichen Baubesuchs bis Anfang September 2023. Am 3. April 2023 fand eine Besprechung zwischen der Beschwerdeführerin 2 und der Gemeinde statt. Anschliessend beantwortete die Gemeinde am 24. April 2023 verschiedene Fragen schriftlich. Hinsichtlich der Gartensitzplatzanlage hielt sie insbesondere fest, diese sei teilweise auf dem Grundstück der Gemeinde errichtet worden.