Am 9. Januar 2023 nahm die Gemeinde erneut eine Kontrolle vor und stellte fest, dass ein Teil der Bauten und Anlagen bereits wieder demontiert worden war. Hingegen bestand der überdachte Sitzplatz auf Stützen am Strassenrand auf der Südostseite des Gebäudes D.________ 1.________ immer noch. Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 gab die Gemeinde dem Beschwerdeführer 1 erneut Gelegenheit, zur beabsichtigten Wiederherstellungsverfügung bis 1/9 BVD 120/2024/4