Mangels Stellungnahme führte die Gemeinde am 29. September 2022 erneut eine Kontrolle vor Ort durch und stellte fest, dass zwischenzeitlich eine weitere Anlage erstellt worden war. Am 5. Dezember 2022 wies sie den Beschwerdeführer 1 schriftlich auf die Baubewilligungspflicht der fraglichen Bauten und Anlagen hin und gab ihm Gelegenheit, zur beabsichtigten Wiederherstellungsverfügung bis 31. Januar 2023 Stellung zu nehmen bzw. ein Baugesuch nachzureichen. Das Schreiben konnte nicht zugestellt werden. Am 9. Januar 2023 nahm die Gemeinde erneut eine Kontrolle vor und stellte fest, dass ein Teil der Bauten und Anlagen bereits wieder demontiert worden war.