Am 27. Juli 2022 kontaktierte sie den Beschwerdeführer 1 und wies ihn an, keine weiteren baulichen Tätigkeiten vorzunehmen. Am 9. August 2022 informierte sie den Beschwerdeführer 1 telefonisch, dass die Arbeiten baubewilligungspflichtig seien, dass für den überdachten Sitzplatz auf Stützen ein nachträgliches Bau- und Ausnahmegesuch einzureichen sei und dass er bis 15. August 2022 schriftlich Stellung nehmen könne. Mangels Stellungnahme führte die Gemeinde am 29. September 2022 erneut eine Kontrolle vor Ort durch und stellte fest, dass zwischenzeitlich eine weitere Anlage erstellt worden war.