3/6 BVD 120/2024/47 so muss ein Verfahren energischer vorangetrieben werden als in Angelegenheiten, die für die Beteiligten vor allem mittel- oder längerfristig von Interesse sind.10 Bei Baupolizei- bzw. Wiederherstellungsverfahren gebietet das öffentliche Interesse, einen unrechtmässigen Zustand nicht andauern zu lassen, sondern zügig über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu entscheiden.