2. Am 25. September 2024 reichte der Beschwerdeführer bei der BVD erneut eine Rechtsver- weigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Er beanstandet, dass die Gemeinde Brenzikofen Verfahrensfehler mache, Fristverlängerungen gewähre und das Verfahren ungebührlich verschleppe. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb bis dato keine beschwerdefähige Verfügung ergangen sei. Der Gemeinde seien Anweisungen zu erteilen, damit eine beschwerdefähige Verfügung bis spätestens am 20. Oktober 2024 ausgestellt werde.