Der Beschwerdeführer zeigte dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am 9. März 2022 an, dass die Nordwest-Zufahrt ohne Bewilligung ausgebaut worden sei und nun als Hauptzufahrt zum Grundstück Nr. A.________ verwendet werde, während bei der Nordost-Zufahrt massive Terrainveränderungen vorgenommen worden seien. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland leitete die Anzeige an die Gemeinde Brenzikofen weiter. Diese hielt mit Verfügung vom 8. Februar 2023 fest, dass keine öffentlich-rechtlichen Tatbestände betroffen seien und seitens der Gemeinde kein Handlungsbedarf bestehe. Der Beschwerdeführer führte dagegen Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD).