Die Gemeindestrasse E.________ verläuft entlang der Nordwestseite der Parzelle Nr. J.________, biegt dann in einem annähernd rechten Winkel ab und verläuft weiter entlang der Nordostseite der Parzelle Nr. J.________ bzw. der Parzellen Nrn. A.________ und D.________. Die Parzelle Nr. A.________ ist an dieser Nordostseite an die Gemeindestrasse angeschlossen (im Folgenden: «Nordost-Zufahrt»). Zudem führt von der Parzelle Nr. A.________ ein Weg über die Parzelle Nr. J.________ in Richtung Nordwesten und mündet dort in die Gemeindestrasse (im Folgenden: «Nordwest-Zufahrt»). Diesbezüglich besteht ein Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten der Parzelle Nr. A.___