a) Schliesslich führt der Beschwerdeführer aus, wenn ein Baugesuch eingereicht werden müsse, werde dies der Architekt Herr B.________ machen, jedoch nur für 1.87 m und ohne Situationsplan sowie Zeichnungen (elektronisch ohne Aufwand und Kosten). Herr B.________ hält in der Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 fest, der Beschwerdeführer sei auf eine Ausnahmebewilligung der Gemeindebehörde angewiesen, da er von seinen Nachbarn auf der Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. G.________ keine Zustimmung erhalte.