4. Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens a) Weiter bemängelt der Beschwerdeführer die Höhe der vorinstanzlichen Verfahrenskosten. Er macht geltend, die Verfahrenskosten des baupolizeilichen Verfahrens seien zu hoch. Er habe mit Frau A.________ des Regierungsstatthalteramts Oberaargau gesprochen und diese habe gesagt, dass da etwas nicht stimme. Im Schreiben vom 1. November 2024 bringt er sinngemäss vor, aufgrund der falschen Auskunft müsse die Gemeinde Roggwil die Verfahrenskosten für das baupolizeiliche Verfahren übernehmen.