a) Der Beschwerdeführer hält fest, er habe bei der Gemeinde Roggwil (BE) eine Voranfrage für die Erstellung einer Rostwand mit Lärmdämmung gestellt. Die Gemeinde habe ihm mündlich mit einer Skizze empfohlen, dass er diese an die Holzsichtschutzwand stellen dürfe (nicht länger als 4.00 m und 2.00 m hoch). Sodann führt er im Schreiben vom 1. November 2024 sinngemäss aus, er habe damals ausdrücklich gesagt, er wolle ein Eisengestell mit Holzstücken im Innern an 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 3 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14. 4 Vgl. Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 52 N. 10.