Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Roggwil (BE) in Erwägung 2 unter der Überschrift «Materielles» der Wiederherstellungsverfügung vom 30. August 2024 ausdrücklich festhält, dass mit Stellungnahme vom 25. Juli 2024 bestätigt werde, dass die Erweiterung der Sichtschutzwand von 3.92 m auf 5.87 m nach Ablauf der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 25. März 2008 vorgenommen worden sei. Die Formulierung «knapp 6.00» widerspricht dem nicht, zumal damit klar ausgedrückt wird, dass die Sichtschutzwand weniger als 6.00 m lang ist. 3. Bauvoranfrage