a) Der Beschwerdeführer bringt vor, die Gemeinde Roggwil (BE) schreibe in Erwägung 2 unter der Überschrift «Materielles» der Wiederherstellungsverfügung vom 30. August 2024, mit der heute realisierten Sichtschutzwand auf einer Gesamtlänge von knapp 6.00 m sei die Baubewilligungspflicht gegeben. Dies stimme gar nicht. Es seien genau 5.87 m.