4. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 30. August 2024 forderte die Gemeinde Roggwil (BE) die Gesamteigentümer der Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________ auf, innert 60 Tagen ab Erhalt der Verfügung die unbewilligte Baute bis auf 4.00 m rückzubauen und zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme an. Die Kosten des Wiederherstellungsverfahrens in der Höhe von CHF 726.60 legte sie den Gesamteigentümern der Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________ auf.