Der Beschwerdegegner beteiligte sich mit Schreiben vom 22. Juli 2024 am Verfahren. Der Beschwerdeführer reichte am 25. Juli 2024 eine Stellungnahme ein. Darin hielt er sinngemäss fest, dass die Sichtschutzwand eine Gesamtlänge von 5.87 m aufweise.