Bezüglich der Sichtschutzwand auf der Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________ hielt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 15. Juli 2024 an das Regierungsstatthalteramt fest, es sei richtig, dass der Beschwerdeführer im Besitz einer Baubewilligung vom 25. März 2008 für die Erstellung einer Sichtschutzwand auf einer Länge von 7.62 m sei. Jedoch sei die Sichtschutzwand vorerst auf einer Länge von 4.05 m erstellt und vermutlich erst im Jahr 2022 auf 6.05 m verlängert worden. Dass die Geltung der Baubewilligung erlösche, wenn die Ausführung während mehr als einem Jahr unterbrochen werde, sei ihm wohl nicht bewusst gewesen.