1. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau als einfache Gesellschaft sind Gesamteigentümer der Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2- geschossig (W2). Die Gemeinde Roggwil (BE) erteilte den Gesamteigentümern mit Entscheid vom 25. März 2008 die Baubewilligung für den Bau einer 7.62 m langen Sichtschutzwand auf ihrem Grundstück. Bei einer Ortsbegehung vom 11. November 2022 stellte die Gemeinde Roggwil (BE) fest, dass die Sichtschutzwand lediglich auf einer Länge von 4.05 m realisiert wurde.