1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und die Verfügung der Gemeinde Grindelwald vom 5. August 2024 wird bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 500.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Grindelwald, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor