Der Beschwerdeführer beantragt demnach sinngemäss eine Aufteilung der verfügten Kosten. Da der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde nicht zwischen den Kosten für die Durchführung der Ersatzvornahme durch die Firma «D.________» und den Aufwendungen der Gemeinde differenziert, ist davon auszugehen, dass sich seine Beschwerde gegen die gesamten Kosten im Umfang von CHF 14'627.65 richtet. 1 Vgl. E-Mail der Gemeinde an den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten vom 18. August 2022, pag. 29 der Vor- akten der Gemeinde. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 3 Vgl. Rechnung der Firma D.________vom 8. Juli 2024 (pag. 3 der Vorakten der Gemeinde) sowie Kostenzusammen-