7. Gegen diese Verfügung vom 5. August 2024 reichte der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Darin macht er geltend, er sei nicht bereit, die ihm auferlegten Kosten allein zu tragen. Der Pächter habe unerlaubt Material deponiert und sei beim Brand vor Ort gewesen. Sodann habe ihm der Pächter versprochen, die Räumung zu erledigen und das Gebäude wieder aufzubauen. Des Weiteren sei er von der Brandversicherung informiert worden, dass die Räumung nicht ohne seine Einwilligung erfolgen dürfe. Der Beschwerdeführer beantragt demnach sinngemäss eine Aufteilung der verfügten Kosten.