c) Zum weiteren Vorgehen bezüglich des hängigen Baupolizeiverfahrens: Soweit der Beschwerdeführer ein Baugesuch eingereicht hat, ist das Baupolizeiverfahren zu sistieren. Im Übrigen (gemäss Gemeinde der Abstransport des Rutschmaterials auf den Parzellen Nrn. B.________ und G.________) ist das Baupolizeiverfahren wiederaufzunehmen. Hier ist unter Beizug der E.________ AG zuerst zu klären, ob unvollendete, mangelhaft unterhaltene oder ordnungswidrige Umgebungsarbeiten des Beschwerdeführers den Hangrutsch ausgelöst haben.