15/18 BVD 120/2024/41 h) Die übrigen Dispositivziffern der angefochtenen Verfügung (Androhung der Ersatzvornahme, Strafdrohung, Auferlegung der Kosten) sind aufzuheben, da die restliche Verfügung aufgehoben wird (vgl. dazu unter Erwägung 8 nachfolgend). 8. Ergebnis