Bestvariante und die von der Bauherrschaft bevorzuge Variante bezeichnet wird.52 Damit scheint der ursprünglich angedachte Massnahmevorschlag weiterentwickelt worden zu sein. Da die Abteilung Walderhaltung Region Mittelland in ihrem Bericht vom 24. Juli 2024 einem vorzeitigen Baubeginn nicht zustimmt, ist allenfalls im laufenden Baubewilligungsverfahren zu klären, ob Notmassnahmen nötig sind. d) In Ziffer 6 des Dispositivs ordnet die Gemeinde an, die Absturzsicherung nach SIA 358 müsse jederzeit sichergestellt werden. Diese Feststellung rechtfertigt (für sich alleine) nicht den Erlass einer kostenpflichtigen Verfügung.