Vielmehr scheint es sich dabei um die eigentliche Hangsicherung, für die der Beschwerdeführer ein Baugesuch eingereicht hat, zu handeln. Zudem werden in der Fachplanung, Schutz vor Naturgefahren, vom 1. Mai 2024 zwei Varianten umschrieben (Verbau mit Stahlstützen oder mit Holzkästen), wobei die Variante mit Stahlstützen als die 51 Vorakten Gemeinde, pag. 609 14/18 BVD 120/2024/41