Die E.________ AG hat in der Aktennotiz vom 5. März 2024 empfohlen, die Fremdstoffe und Pflanzen aus der Rutschmasse zu entfernen und das Eindringen von Wasser in die gestörte Bodenmasse möglichst zu verhindern (Oberfläche glätten und verdichten, abdecken). Dies scheint zumindest teilweise bereits umgesetzt worden zu sein. Zudem unterbreitete die E.________ AG einen Massnahmenvorschlag. Daraus geht nicht hervor, dass diese Massnahmen dringend bzw. vorübergehend sind. Vielmehr scheint es sich dabei um die eigentliche Hangsicherung, für die der Beschwerdeführer ein Baugesuch eingereicht hat, zu handeln.